Internationaler B2B-Handel & Kaufverträge

Was regelt das UN-Kaufrecht (CISG)?

Aktualisiert: 2026-10-14

Kurze Antwort

Das UN-Kaufrecht, auch CISG genannt, ist ein internationales Übereinkommen über bestimmte grenzüberschreitende Warenkaufverträge zwischen Unternehmen. Es regelt unter anderem den Vertragsschluss, die Pflichten von Käufer und Verkäufer sowie Rechtsbehelfe bei Vertragsverletzungen. Ob es gilt, hängt insbesondere von den beteiligten Unternehmen, den Vertragsumständen und möglichen Ausschlüssen ab. Bestimmte Fragen, etwa die Eigentumsübertragung an der Ware, werden nicht umfassend durch das CISG geregelt.

Was ist das UN-Kaufrecht?

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wurde 1980 in Wien verabschiedet und trat 1988 in Kraft. Es schafft einheitliche Regeln für bestimmte internationale Warenkaufverträge. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Handel durch besser vorhersehbare Regeln über Vertragsschluss, Leistungspflichten und Rechtsbehelfe zu erleichtern. Die offiziellen Informationen und den Vertragstext veröffentlicht UNCITRAL unter https://uncitral.un.org/en/texts/salegoods/conventions/sale_of_goods/cisg.

Wann kann das CISG gelten?

Das CISG kann insbesondere auf Warenkaufverträge zwischen Unternehmen Anwendung finden, deren Niederlassungen sich in verschiedenen Vertragsstaaten befinden. Es kann außerdem unter bestimmten Voraussetzungen gelten, wenn die Regeln des internationalen Privatrechts zur Anwendung des Rechts eines Vertragsstaates führen. Maßgeblich sind die konkreten Niederlassungen der Parteien und die Regeln des Übereinkommens, nicht lediglich die Nationalität der beteiligten Personen.

Welche Themen deckt das CISG ab?

Das Übereinkommen behandelt unter anderem den Abschluss von Kaufverträgen, die Lieferung vertragsgemäßer Ware, die Zahlung des Kaufpreises, die Abnahme, Mitteilungs- und Prüfpflichten sowie Rechtsbehelfe bei Pflichtverletzungen. Je nach Situation können Ansprüche auf Erfüllung, Nachlieferung, Schadensersatz oder die Aufhebung des Vertrags relevant sein. Die konkreten Voraussetzungen und Fristen müssen anhand des Vertragstextes und der Umstände geprüft werden.

Welche Fragen regelt das CISG nicht umfassend?

Das CISG gilt nicht automatisch für jede internationale Geschäftsbeziehung. Verbraucherkäufe und reine Dienstleistungsverträge fallen grundsätzlich nicht in seinen gewöhnlichen Anwendungsbereich; bestimmte weitere Warenkategorien sind ausgenommen. Fragen der Vertragsgültigkeit und der Wirkung des Vertrags auf das Eigentum an den Waren werden ebenfalls nicht allgemein durch das Übereinkommen geregelt und können dem sonst anwendbaren nationalen Recht unterliegen.

Können Unternehmen das CISG ausschließen?

Die Vertragsparteien können die Anwendung des CISG grundsätzlich ausschließen oder seine Wirkung im Rahmen der zulässigen Regeln abändern. Dafür sollte der Vertrag eine klare und bewusst gewählte Regelung enthalten. Eine allgemeine Klausel zur Wahl des nationalen Rechts beantwortet nicht in jeder Konstellation eindeutig, ob das CISG ausgeschlossen werden soll. Unternehmen sollten deshalb vor der Unterzeichnung prüfen, welche Regelung am besten zum Geschäft passt und welche Folgen sich daraus ergeben.

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