Zoll, Zolltarifnummern & Warenursprung

Wie wird der Zollwert bei einer Einfuhr ermittelt?

Aktualisiert: 2026-10-14

Kurze Antwort

In der EU wird der Zollwert in der Regel auf Grundlage des Transaktionswerts ermittelt, also des für die Ware tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen weitere Kosten hinzugerechnet werden, beispielsweise bestimmte Provisionen, Lizenzgebühren sowie Transport- und Versicherungskosten bis zur maßgeblichen EU-Grenze. Ist die Transaktionswertmethode nicht anwendbar, sieht das Zollrecht weitere Methoden in einer festgelegten Reihenfolge vor.

Was ist der Zollwert?

Der Zollwert ist der Wert, der für die Berechnung von Einfuhrzöllen und bestimmte weitere zollrechtliche Zwecke herangezogen wird. In der EU ist grundsätzlich der Transaktionswert die Ausgangsbasis. Gemeint ist der für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Kosten können hinzugerechnet werden?

Je nach Sachverhalt können zum Preis bestimmte Kosten hinzukommen, die noch nicht enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Verkaufsprovisionen und Vermittlungsgebühren, Verpackungs- und Behälterkosten, vom Käufer kostenlos oder vergünstigt bereitgestellte Produktionsmittel, bestimmte Lizenzgebühren sowie ein Anteil späterer Verkaufserlöse, der dem Verkäufer zufließt. Transport-, Versicherungs- und damit verbundene Kosten bis zum maßgeblichen Ort des Verbringens in das EU-Zollgebiet sind ebenfalls nach den geltenden Regeln zu berücksichtigen.

Welche Kosten sind gesondert zu prüfen?

Ob einzelne Kosten hinzuzurechnen oder abzuziehen sind, hängt von ihrer Art und davon ab, ob sie bereits im Rechnungspreis enthalten sind. Bestimmte nach der Einfuhr anfallende Transportkosten oder gesondert ausgewiesene Kosten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen anders behandelt werden. Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf den Rechnungsbetrag oder einen pauschalen Prozentsatz, sondern prüfen Sie die vertraglichen und tatsächlichen Zahlungsbestandteile.

Welche Bewertungsmethoden gibt es?

Wenn der Transaktionswert nicht verwendet werden kann, sieht das EU-Zollrecht weitere Methoden vor. Dazu gehören der Transaktionswert identischer Waren, der Transaktionswert ähnlicher Waren, die deduktive Methode, die errechnete Methode und schließlich die Schlussmethode. Die Methoden werden grundsätzlich in der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge angewandt, wobei die zulässigen Wahlmöglichkeiten der Vorschriften zu beachten sind.

Unterlagen für eine korrekte Zollwertermittlung

Bewahren Sie die Handelsrechnung, den Kaufvertrag, Fracht- und Versicherungsbelege, Zahlungsnachweise sowie Unterlagen zu Provisionen, Lizenzgebühren und sonstigen relevanten Kosten auf. Der Zoll kann weitere Informationen anfordern, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der angemeldete Wert dem maßgeblichen Zollwert entspricht. Die offiziellen EU-Informationen zur Zollwertermittlung finden Sie unter https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs/common-customs-tariff-cct/calculation-customs-duties_en.

War diese Antwort hilfreich?