Wann ist eine BAFA-Ausfuhrgenehmigung erforderlich?
Aktualisiert: 2026-10-16
Kurze Antwort
Eine BAFA-Ausfuhrgenehmigung kann erforderlich sein, wenn ein Produkt in einer einschlägigen Güterliste erfasst ist, eine Genehmigungspflicht aufgrund von Endverwendung oder Empfänger entsteht oder besondere Embargo- und Sanktionsregelungen gelten. Bei Dual-Use-Gütern sind insbesondere die EU-Dual-Use-Verordnung und gegebenenfalls nationale Vorschriften maßgeblich. Ob eine Genehmigung benötigt wird, muss für das konkrete Produkt und Geschäft geprüft werden.
Kontrollierte Güter und Güterlisten prüfen
Eine Genehmigungspflicht kann sich aus der deutschen Ausfuhrliste oder der EU-Dual-Use-Verordnung ergeben. Rüstungsgüter, bestimmte sensible technische Produkte sowie Waren mit militärischem oder zivilem und militärischem Verwendungszweck können unter die entsprechenden Kontrolllisten fallen. Entscheidend sind die technischen Merkmale des Produkts und die einschlägige Listenposition. Software und Technologie können ebenfalls von Exportkontrollen erfasst sein.
Nicht gelistete Produkte und kritische Endverwendungen
Auch bei nicht gelisteten Waren kann eine Genehmigung erforderlich werden. Das betrifft unter anderem bestimmte kritische Verwendungen im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen, bestimmte militärische Endverwendungen in Ländern mit Waffenembargo und weitere gesetzlich geregelte Fälle. Eine Genehmigungspflicht kann außerdem aufgrund einer behördlichen Unterrichtung entstehen. Deshalb muss neben der Güterklassifizierung auch die konkrete Transaktion geprüft werden.
Embargos und sonstige Verbote berücksichtigen
Prüfen Sie, ob für das Zielland, bestimmte Personen, Unternehmen oder Waren ein Embargo oder eine andere Sanktionsmaßnahme gilt. Eine grundsätzlich verfügbare Ausfuhrgenehmigung bedeutet nicht automatisch, dass ein durch andere Vorschriften verbotenes Geschäft erlaubt ist. Je nach Rechtsgrundlage können bestimmte Lieferungen untersagt sein, während andere nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden können.
Die zuständige Behörde und Genehmigungsart bestimmen
Für viele genehmigungspflichtige Ausfuhren aus Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Welche Genehmigung infrage kommt, hängt vom Produkt, dem Zielland, dem Empfänger und der Rechtsgrundlage ab. Je nach Fall können beispielsweise Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder anwendbare Allgemeingenehmigungen relevant sein. Die jeweiligen Voraussetzungen und Auflagen müssen eingehalten werden.
Antrag vor Versand vorbereiten und einreichen
Bereiten Sie technische Produktbeschreibungen, Klassifizierungsergebnisse, Angaben zum Empfänger, Bestimmungsland, Endverwender und Endverwendungszweck sowie die erforderlichen Erklärungen vor. Reichen Sie den Antrag über das dafür vorgesehene Verfahren ein und warten Sie die notwendige Genehmigung ab, bevor Sie eine genehmigungspflichtige Ausfuhr durchführen. Prüfen Sie die Genehmigungsauflagen auch nach der Erteilung. Die offiziellen Hinweise finden Sie unter https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/ausfuhrkontrolle_node.html und https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_merkblatt_exportkontrolle_bafa.pdf?__blob=publicationFile&v=12.