Welche Besonderheiten gelten beim Einkauf von Maschinen aus der Türkei?
Aktualisiert: 2026-10-14
Kurze Antwort
Beim Einkauf von Maschinen aus der Türkei sollten Käufer technische Spezifikationen, Produktionsqualität, Sicherheitsausrüstung, Ersatzteile, Installation, Wartung und Konformitätsdokumente sorgfältig prüfen. Für Maschinen, die in Deutschland oder anderen EU-Ländern in Verkehr gebracht werden, müssen die einschlägigen europäischen Sicherheits- und Konformitätsanforderungen erfüllt sein. Die EU-Türkei-Zollunion kann den Warenverkehr bestimmter Produkte erleichtern, ersetzt aber weder die Produktkonformität noch die Prüfung aller Einfuhrbedingungen.
Technische Anforderungen und Maschinenleistung festlegen
Definieren Sie vor der Bestellung den Maschinentyp, die vorgesehene Verwendung, Leistung, Produktionsgeschwindigkeit, Kapazität, Maße, Energieversorgung und die Anforderungen an Steuerung und Sicherheit. Vereinbaren Sie messbare Abnahmekriterien, zulässige Toleranzen und die Bedingungen für einen Funktionstest. Fragen Sie, welche Prüfungen beim Hersteller vor dem Versand durchgeführt werden und ob ein Werksabnahmetest mit dokumentierten Ergebnissen möglich ist.
Hersteller und technischen Kundendienst prüfen
Überprüfen Sie die Erfahrung des türkischen Herstellers mit vergleichbaren Maschinen und erkundigen Sie sich nach Referenzanlagen, Produktionskapazität und Lieferzeiten. Klären Sie, ob die Maschine vollständig im eigenen Werk gefertigt wird oder wichtige Komponenten von Drittanbietern stammen. Fragen Sie nach Ersatzteilverfügbarkeit, Wartungsintervallen, Bedienungsanleitungen, Schulung, Installation und technischer Unterstützung nach der Lieferung. Bei komplexen Anlagen sollte auch festgelegt werden, welche Leistungen im Kaufpreis enthalten sind.
EU-Konformität und Sicherheitsdokumentation kontrollieren
Wenn die Maschine in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden soll, prüfen Sie die anwendbaren Anforderungen an Sicherheit und Konformität. Je nach Maschine können unter anderem CE-Kennzeichnung, eine EU-Konformitätserklärung, technische Unterlagen, Sicherheitsinformationen und eine geeignete Betriebsanleitung erforderlich sein. Kontrollieren Sie, dass die Dokumente zum genauen Maschinentyp und zur gelieferten Ausführung gehören. Die Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen gilt grundsätzlich ab dem 14. Januar 2027; für den Zeitpunkt des Inverkehrbringens sind die einschlägigen Übergangs- und Anwendungsbestimmungen zu prüfen. Der amtliche Text ist unter https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1230/oj?locale=de verfügbar.
Zollunterlagen und A.TR richtig einordnen
Bei Maschinen aus der Türkei kann die EU-Türkei-Zollunion für bestimmte Industrieerzeugnisse relevant sein. Eine A.TR-Bescheinigung kann den zollrechtlichen Status im Rahmen der Zollunion nachweisen, bestätigt jedoch nicht allgemein den türkischen Ursprung der Ware und ersetzt keine erforderlichen Konformitätsunterlagen. Prüfen Sie den Zolltarifcode, die aktuelle Zollbehandlung, mögliche handelspolitische Maßnahmen und die erforderlichen Transport- und Handelsdokumente über den EU-Handelsassistenten unter https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/my-trade-assistant.
Abnahme, Zahlung und Lieferung vertraglich absichern
Vereinbaren Sie schriftlich Liefertermin, Verpackung, Transport, Versicherung, Inbetriebnahme, Abnahmetests und die Behandlung von Mängeln. Bei größeren Investitionen können Zahlungen an nachvollziehbare Meilensteine gekoppelt werden, beispielsweise an die Fertigstellung, einen erfolgreichen Funktionstest und die Lieferung vereinbarter Dokumente. Klären Sie außerdem, wer Installationskosten, Ersatzteile, Reisekosten von Technikern und Verzögerungen übernimmt. Lassen Sie den Vertrag bei Bedarf rechtlich und technisch prüfen.