Was sind Dual-Use-Güter und wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Aktualisiert: 2026-10-14
Kurze Antwort
Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Dazu können beispielsweise bestimmte Elektronikkomponenten, Sensoren, Maschinen, Verschlüsselungstechnologien und Laborgeräte gehören. Für gelistete Dual-Use-Güter ist bei der Ausfuhr aus der EU grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich. Auch nicht gelistete Güter können unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig werden.
Definition von Dual-Use-Gütern
Dual-Use-Güter sind Produkte, Software und Technologien, die für zivile Zwecke entwickelt wurden oder zivil eingesetzt werden können, zugleich aber auch militärisch oder für andere sicherheitsrelevante Zwecke verwendbar sind. Beispiele können bestimmte Hochleistungselektronik, Spezialwerkzeugmaschinen, Messgeräte, Sensoren, Verschlüsselungsprodukte und technische Software sein. Ob ein konkreter Artikel kontrolliert wird, hängt von seinen tatsächlichen Eigenschaften und den einschlägigen rechtlichen Listen ab, nicht allein von der Produktkategorie.
Wann ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich?
Nach der EU-Dual-Use-Verordnung ist für die Ausfuhr von Gütern, die in Anhang I aufgeführt sind, grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich. Welche Genehmigungsart infrage kommt, hängt unter anderem vom Produkt, dem Bestimmungsland, dem Empfänger und den anwendbaren Bedingungen ab. Möglich sind beispielsweise Einzelgenehmigungen, Globalgenehmigungen oder bestimmte Allgemeingenehmigungen, sofern deren Voraussetzungen eingehalten werden.
Genehmigungspflichten für nicht gelistete Güter
Auch ein nicht in Anhang I aufgeführtes Produkt kann kontrolliert sein. Dies gilt insbesondere bei bestimmten Verwendungen im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen und deren Trägersystemen sowie bei bestimmten militärischen Endverwendungen in Ländern, gegen die ein Waffenembargo besteht. Weitere Genehmigungspflichten können sich aus besonderen EU- oder nationalen Regelungen und aus konkreten behördlichen Mitteilungen ergeben. Unternehmen müssen daher nicht nur die Güterliste prüfen, sondern auch den jeweiligen Geschäftsvorgang bewerten.
Wie Unternehmen die Einstufung vornehmen
Vergleichen Sie die technischen Spezifikationen des Produkts mit den Einträgen in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung und beziehen Sie bei Bedarf fachkundige technische Mitarbeiter ein. Prüfen Sie außerdem die Endverwendung, den Empfänger, das Zielland und mögliche Sanktions- oder Embargobestimmungen. Eine Zolltarifnummer allein beweist nicht, dass ein Produkt exportkontrollrechtlich unbedenklich ist. Wenn die Einordnung unklar bleibt, sollte vor dem Versand eine Klärung mit dem BAFA erfolgen.
Offizielle Informationen zu Dual-Use-Gütern
Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2021/821 einschließlich ihrer geltenden Änderungen. Das BAFA veröffentlicht Hinweise zur Einstufung, Antragstellung und Nutzung von Genehmigungen. Prüfen Sie stets die aktuelle Fassung und die konkreten Bedingungen, bevor Sie ein kontrolliertes Produkt ausführen. Weitere Informationen finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/821/oj und https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/ausfuhrkontrolle_node.html.