Export & Ausfuhrverfahren

Welche Unterlagen sind beim Export in die Schweiz erforderlich?

Aktualisiert: 2026-10-20

Kurze Antwort

Für den Export von Deutschland in die Schweiz werden üblicherweise eine Handelsrechnung, eine Packliste, ein geeignetes Transportdokument und – soweit vorgeschrieben – eine elektronische Ausfuhranmeldung benötigt. Je nach Ware können außerdem ein Ursprungsnachweis, eine Ausfuhrgenehmigung oder besondere Produktdokumente erforderlich sein. Da die Schweiz nicht zum EU-Zollgebiet gehört, muss auch die Schweizer Einfuhrabfertigung organisiert werden.

Handelsrechnung und Packliste

Die Handelsrechnung sollte die beteiligten Unternehmen, eine genaue Beschreibung der Waren, Mengen, Einzelpreise, Gesamtwerte, Währung und Lieferbedingungen enthalten. Die Packliste ergänzt diese Angaben um Verpackungsarten, Packstückzahlen, Gewichte und Abmessungen. Achten Sie darauf, dass Rechnung und Packliste mit dem Kaufvertrag, der tatsächlichen Sendung und den Transportdokumenten übereinstimmen. Der Schweizer Importeur benötigt die Informationen für die Einfuhrveranlagung.

Deutsche Ausfuhranmeldung und Transportdokumente

Da die Schweiz außerhalb des EU-Zollgebiets liegt, ist der Warenverkehr grundsätzlich als Ausfuhr in ein Drittland zu behandeln. Für die reguläre Ausfuhr ist eine elektronische Zollanmeldung erforderlich, soweit keine eng begrenzte Ausnahme greift. Je nach Transportweg benötigen Sie beispielsweise einen CMR-Frachtbrief für den Straßentransport, einen Air Waybill für Luftfracht oder ein Konnossement für Seefracht. Der Exporteur sollte außerdem den Ausgang der Ware aus dem EU-Zollgebiet dokumentieren.

Ursprungsnachweise und besondere Genehmigungen

Ein Ursprungszeugnis oder ein Präferenznachweis kann erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn der Käufer einen bestimmten Ursprung belegen muss oder ein Präferenzzollsatz beansprucht werden soll. Ein Präferenznachweis darf nur verwendet werden, wenn die Ware die anwendbaren Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens erfüllt. Je nach Ware können zusätzlich Einfuhrbewilligungen, Sicherheitsnachweise, Gesundheitszeugnisse oder andere Produktdokumente erforderlich sein.

Einfuhrabfertigung in der Schweiz koordinieren

Klären Sie mit dem Schweizer Käufer, wer die Einfuhranmeldung erstellt und wer Zölle, Einfuhrsteuer und weitere Gebühren trägt. In vielen Fällen übernimmt der Käufer als Importeur die Einfuhrabfertigung, sofern der Liefervertrag beziehungsweise die vereinbarte Incoterms-Regel nichts anderes bestimmt. Der Schweizer Importeur sollte den zutreffenden Tarifcode, die Einfuhrbedingungen und mögliche Präferenzen im Schweizer Zolltarif Tares prüfen.

Dokumente vor dem Versand abstimmen

Stimmen Sie vor dem Versand die erforderlichen Unterlagen mit dem Käufer und dem Spediteur ab. Prüfen Sie Namen, Lieferanschrift, Warenbeschreibung, Werte, Gewichte, Ursprung und Transportweg und stellen Sie sicher, dass alle Genehmigungen vorliegen. Die offizielle Schweizer Zollverwaltung beschreibt die erforderlichen Unterlagen und das Einfuhrverfahren unter https://www.bazg.admin.ch/de/checkliste-einfuhr-firmen. Informationen zu deutschen Ausfuhrverfahren finden Sie unter https://www.zoll.de/.

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