Wie beginnt ein deutsches Unternehmen mit dem Export in Drittländer?
Aktualisiert: 2026-10-16
Kurze Antwort
Ein deutsches Unternehmen sollte zunächst einen geeigneten Zielmarkt auswählen, die Einfuhrvorschriften des Ziellandes prüfen und die Exportfähigkeit seines Produkts bewerten. Anschließend benötigt es in der Regel eine EORI-Nummer, muss mögliche Exportbeschränkungen prüfen, einen Kaufvertrag mit klaren Liefer- und Zahlungsbedingungen abschließen und die erforderlichen Zoll- und Versanddokumente vorbereiten. Für viele Exportsendungen ist eine elektronische Ausfuhranmeldung über ATLAS erforderlich.
Den Zielmarkt und die Exportfähigkeit prüfen
Der erste Schritt besteht darin, einen geeigneten Absatzmarkt außerhalb der Europäischen Union auszuwählen. Untersuchen Sie die Nachfrage, die Wettbewerber, die erwarteten Verkaufspreise und die Anforderungen potenzieller Käufer. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Unternehmen über ausreichende Produktionskapazitäten, finanzielle Mittel, Vertriebsmöglichkeiten und Personal für das Exportgeschäft verfügt. Die technischen, rechtlichen und sprachlichen Anforderungen des Zielmarktes sollten frühzeitig berücksichtigt werden.
EORI-Nummer und Exportkontrolle
Für Zollanmeldungen im EU-Zollgebiet benötigen Unternehmen grundsätzlich eine EORI-Nummer. Prüfen Sie außerdem den zutreffenden Zolltarifcode, den Warenursprung und mögliche Ausfuhrbeschränkungen. Bei bestimmten Maschinen, technischen Komponenten, Softwareprodukten oder sensiblen Technologien können exportkontrollrechtliche Vorschriften und Genehmigungspflichten gelten. Eine normale Zolltarifnummer ersetzt keine eigenständige Exportkontrollprüfung.
Kaufvertrag und Lieferbedingungen vorbereiten
Vereinbaren Sie mit dem ausländischen Käufer die Produktspezifikationen, Mengen, Preise, Zahlungsbedingungen, Liefertermine und erforderlichen Qualitätsnachweise. Legen Sie eine passende Incoterms-Regel mit genau bezeichnetem Ort oder Hafen und der vereinbarten Version fest. Klären Sie, wer den Transport organisiert, welche Partei die Versicherung übernimmt und wer für die Einfuhrabfertigung und die Einfuhrabgaben im Zielland verantwortlich ist.
Ausfuhranmeldung und Versanddokumente erstellen
Bereiten Sie die Handelsrechnung, Packliste, Transportdokumente und gegebenenfalls Ursprungsnachweise, Ausfuhrgenehmigungen oder Produktzertifikate vor. Reichen Sie die erforderliche Ausfuhranmeldung elektronisch über ATLAS-Ausfuhr oder das zugelassene alternative Verfahren ein. Nach der zollrechtlichen Freigabe müssen die Waren ordnungsgemäß aus dem EU-Zollgebiet ausgeführt werden. Bewahren Sie den Ausgangsvermerk und die weiteren Unterlagen als Nachweis für die Ausfuhr und gegebenenfalls für die Umsatzsteuerbefreiung auf.
Offizielle Informationen für den Export
Prüfen Sie die aktuellen Zollvorschriften, die Anforderungen im Zielland und mögliche Exportgenehmigungen, bevor Sie die Ware versenden. Der EU-Leitfaden für Ausfuhren erläutert die wichtigsten Schritte und Dokumente. Informationen zum deutschen Ausfuhrverfahren stellt der Zoll unter https://www.zoll.de/ bereit. Eine allgemeine Übersicht finden Sie außerdem unter https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/content/leitfaden-fuer-die-ausfuhr-von-waren.