Import & Einfuhrbestimmungen

Wann fällt Einfuhrumsatzsteuer an und wie wird sie berechnet?

Aktualisiert: 2026-10-14

Kurze Antwort

Einfuhrumsatzsteuer fällt grundsätzlich an, wenn Waren aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland eingeführt werden und keine gesetzliche Befreiung oder Sonderregelung greift. Der reguläre Steuersatz beträgt 19 Prozent; für bestimmte Waren gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Berechnungsgrundlage ist in der Regel der Zollwert zuzüglich der einzubeziehenden Einfuhrabgaben und relevanten Nebenkosten.

Wann entsteht Einfuhrumsatzsteuer?

Einfuhrumsatzsteuer wird grundsätzlich auf Waren erhoben, die aus einem Drittland in das EU-Zollgebiet eingeführt werden. Sie fällt bei gewerblichen Einfuhren ebenso an wie bei anderen steuerpflichtigen Einfuhren, sofern keine gesetzliche Befreiung oder besondere Regelung greift. Die genaue Behandlung hängt unter anderem von der Warenart, dem Zollverfahren und möglichen Befreiungstatbeständen ab.

Welche Steuersätze gelten in Deutschland?

Der reguläre Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt in Deutschland 19 Prozent. Für bestimmte gesetzlich begünstigte Waren gilt ein ermäßigter Satz von 7 Prozent. Ob der ermäßigte Satz anwendbar ist, richtet sich nach der gesetzlichen Einordnung des konkreten Produkts und nicht allein nach der allgemeinen Warenbeschreibung oder dem Herkunftsland.

Wie wird die Bemessungsgrundlage ermittelt?

Ausgangspunkt ist grundsätzlich der Zollwert der eingeführten Ware. Hinzugerechnet werden die gesetzlich einzubeziehenden Zölle, sonstigen Einfuhrabgaben und relevanten Nebenkosten. Hierzu gehören insbesondere Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort im Inland, soweit sie nach den geltenden Regeln einzubeziehen sind. Bestimmte weitere Kosten bis zu einem anderen bekannten Bestimmungsort können ebenfalls relevant sein. Die genaue Bemessungsgrundlage muss anhand der konkreten Einfuhr und der geltenden Vorschriften ermittelt werden.

Beispiel für eine vereinfachte Berechnung

Angenommen, der maßgebliche Wert einschließlich einzubeziehender Zollabgaben und Nebenkosten beträgt 10.000 Euro und für die Ware gilt der reguläre Satz von 19 Prozent. Unter diesen vereinfachten Annahmen beträgt die Einfuhrumsatzsteuer 1.900 Euro. Das Beispiel dient nur zur Veranschaulichung; die tatsächliche Berechnung hängt vom Zollwert, den einbezogenen Kosten und dem für die Ware geltenden Steuersatz ab.

Vorsteuerabzug und Liquiditätsplanung

Unternehmen können die Einfuhrumsatzsteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen häufig als Vorsteuer geltend machen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Einfuhr dem Unternehmen steuerlich korrekt zugeordnet ist und die erforderlichen Nachweise vorliegen. Auch wenn ein Vorsteuerabzug möglich ist, muss die Steuer zunächst finanziert werden können. Klären Sie die steuerliche Behandlung mit Ihrer Buchhaltung oder Steuerberatung. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesfinanzministerium unter https://www.bundesfinanzministerium.de/ und bei der deutschen Zollverwaltung unter https://www.zoll.de/.

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