Wie funktioniert die Einfuhr von Waren in die Schweiz?
Aktualisiert: 2026-10-14
Kurze Antwort
Die Schweiz gehört nicht zum EU-Zollgebiet. Unternehmen müssen gewerbliche Waren deshalb bei der Schweizer Zollverwaltung anmelden und die geltenden Einfuhrbedingungen erfüllen. Dazu gehören die richtige Zolltarifnummer, Handels- und Transportdokumente sowie gegebenenfalls Genehmigungen. Seit dem 1. Januar 2024 sind die Zölle auf die meisten Industriegüter abgeschafft; die Einfuhrsteuer und besondere Regeln, insbesondere für bestimmte Agrarprodukte, gelten weiterhin.
Einfuhrbedingungen und Zolltarif prüfen
Vor der Bestellung sollten Unternehmen prüfen, ob die Ware in die Schweiz eingeführt werden darf und ob besondere Genehmigungen oder Kontrollen erforderlich sind. Ermitteln Sie die passende Zolltarifnummer und prüfen Sie die geltenden Zölle, Einfuhrsteuer, Produktvorschriften und mögliche Präferenzregelungen. Die Schweizer Zolltarifdatenbank Tares stellt Informationen zu den jeweiligen Waren und Einfuhrmaßnahmen bereit.
Handels- und Transportdokumente vorbereiten
Üblicherweise werden eine Handelsrechnung, ein geeigneter Transportnachweis und je nach Warenart eine Packliste oder ein Ursprungsnachweis benötigt. Für regulierte Waren können zusätzliche Bewilligungen, Gesundheitszeugnisse oder Konformitätsdokumente erforderlich sein. Stellen Sie sicher, dass Warenbeschreibung, Menge, Gewicht, Wert und Ursprungsangaben in den Dokumenten übereinstimmen.
Elektronische Zollanmeldung und Freigabe
Gewerbliche Wareneinfuhren müssen bei der Schweizer Zollverwaltung schriftlich oder elektronisch angemeldet werden. Die Schweizer Verwaltung führt das System Passar Import schrittweise ein und ersetzt damit das bisherige Einfuhrverfahren e-dec. Unternehmen können die Anmeldung selbst vornehmen oder einen Spediteur beziehungsweise Zolldienstleister beauftragen. Prüfen Sie vorab, welche Anmeldung und welche Nachweise für die konkrete Warenart und Transportstrecke erforderlich sind.
Zollabgaben und Einfuhrsteuer kalkulieren
Seit dem 1. Januar 2024 werden die Zölle auf die meisten Industriegüter der Kapitel 25 bis 97 des Schweizer Zolltarifs nicht mehr erhoben; bestimmte Ausnahmen und landwirtschaftliche Erzeugnisse sind davon nicht vollständig erfasst. Die Einfuhrsteuer bleibt grundsätzlich bestehen. Der reguläre Schweizer Mehrwertsteuersatz beträgt 8,1 Prozent; für bestimmte Waren, darunter viele Lebensmittel, gilt ein ermäßigter Satz von 2,6 Prozent. Die jeweilige steuerliche Einordnung und Berechnungsgrundlage muss für die eingeführten Waren geprüft werden.
Offizielle Quellen und weitere Planung
Vergleichen Sie Transportangebote und klären Sie, wer Zollanmeldung, Einfuhrsteuer, Genehmigungen und Zustellung übernimmt. Bei Lieferungen aus der EU in die Schweiz sind die Exportformalitäten in der EU und die Einfuhrformalitäten in der Schweiz getrennt zu betrachten. Offizielle Informationen finden Sie unter https://www.bazg.admin.ch/en/importation-into-switzerland-information-companies, https://www.bazg.admin.ch/en/importation-checklist-companies und https://www.bazg.admin.ch/en/import-taxes-vat-on-imported-goods.