Wie wird der nichtpräferenzielle Ursprung einer Ware bestimmt?
Aktualisiert: 2026-10-16
Kurze Antwort
Der nichtpräferenzielle Ursprung wird in der EU grundsätzlich danach bestimmt, wo eine Ware vollständig gewonnen wurde oder wo sie bei Herstellung in mehreren Ländern ihre letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfahren hat. Dieser Ursprung kann unter anderem für Antidumpingzölle, Handelsschutzmaßnahmen, Ursprungskennzeichnung und Handelsstatistiken relevant sein. Die Regeln sind nicht mit den produktspezifischen Präferenzregeln eines Handelsabkommens gleichzusetzen.
Was ist der nichtpräferenzielle Ursprung?
Der nichtpräferenzielle Ursprung bezeichnet das Ursprungsland einer Ware nach den allgemeinen Ursprungsregeln, unabhängig davon, ob ein Handelsabkommen eine Zollvergünstigung gewährt. In der EU ist der Ursprung für die Einfuhrabfertigung anzugeben und kann beispielsweise bei Antidumpingzöllen, Sanktionen, Schutzmaßnahmen, mengenmäßigen Beschränkungen, Ursprungskennzeichnung und Handelsstatistiken eine Rolle spielen.
Vollständig gewonnene oder hergestellte Waren
Waren, die vollständig in einem Land gewonnen oder hergestellt wurden, erhalten grundsätzlich den Ursprung dieses Landes. Dazu können etwa dort gewonnene Bodenschätze, geerntete Pflanzen oder unter den einschlägigen Voraussetzungen dort geborene und aufgezogene Tiere gehören. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ergibt sich aus den anwendbaren Ursprungsregeln und der jeweiligen Warenart.
Letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung
Werden Materialien aus mehreren Ländern verwendet, ist grundsätzlich zu prüfen, in welchem Land die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat. Diese Verarbeitung muss zu einem neuen Erzeugnis führen oder eine wichtige Herstellungsstufe darstellen, wie es die einschlägigen Regeln verlangen. Nicht jede Montage, Verpackung, Sortierung oder einfache Bearbeitung begründet einen neuen Ursprung. Für bestimmte Waren enthalten die EU-Vorschriften konkrete produktspezifische Regeln; bei anderen Produkten erfolgt die Prüfung anhand der rechtlichen Kriterien des Einzelfalls.
Unterschied zum präferenziellen Ursprung
Der nichtpräferenzielle Ursprung dient unter anderem der Anwendung allgemeiner handelspolitischer Maßnahmen. Der präferenzielle Ursprung entscheidet dagegen darüber, ob eine Ware die besonderen Ursprungsregeln eines Handelsabkommens erfüllt und eine Zollvergünstigung erhalten kann. Ein Produkt kann deshalb für einen bestimmten Zweck einen nichtpräferenziellen Ursprung haben, ohne zugleich die Präferenzbedingungen eines Abkommens zu erfüllen. Die beiden Ursprungsarten müssen getrennt geprüft werden.
Wie Sie den Ursprung dokumentieren
Sammeln Sie Informationen zu den verwendeten Materialien, Produktionsstätten, Verarbeitungsschritten und beteiligten Ländern. Prüfen Sie, ob der betreffende Tarifcode unter eine konkrete EU-Ursprungsregel fällt, und bewahren Sie die Unterlagen zur Begründung der angegebenen Herkunft auf. Ein Ursprungszeugnis kann in besonderen Fällen erforderlich sein, ist jedoch nicht bei jeder EU-Einfuhr zwingend vorgeschrieben. Offizielle Hinweise finden Sie unter https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs/rules-origin-goods/non-preferential-rules-origin_en.