Import & Einfuhrbestimmungen

Welche Besonderheiten gelten bei der Einfuhr von Maschinen nach Deutschland?

Aktualisiert: 2026-10-14

Kurze Antwort

Bei der Einfuhr von Maschinen müssen Unternehmen neben Zoll und Steuern besonders die geltenden EU-Sicherheits- und Konformitätsvorschriften beachten. Dazu können eine Risikobeurteilung, technische Unterlagen, eine Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und deutschsprachige Anleitungen gehören. Für das Inverkehrbringen vor dem 20. Januar 2027 ist grundsätzlich noch die bisherige Maschinenrichtlinie maßgeblich; die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt im Wesentlichen ab dem 20. Januar 2027.

Zolltarif und technische Einfuhranforderungen prüfen

Ermitteln Sie zunächst die zutreffende Zolltarifnummer und prüfen Sie den Zollsatz, den Ursprung und mögliche Einfuhrbeschränkungen. Bei Maschinen ist die Zollabfertigung nur ein Teil der Anforderungen. Vor dem erstmaligen Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme müssen die einschlägigen europäischen Produkt- und Sicherheitsvorschriften erfüllt sein. Zusätzliche Regeln können unter anderem für elektrische Ausrüstung, elektromagnetische Verträglichkeit, Druckgeräte oder bestimmte Maschinenarten gelten.

CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung

Für Maschinen im Anwendungsbereich der einschlägigen EU-Vorschriften ist eine ordnungsgemäße Konformitätsbewertung erforderlich. Je nach Produkt und Gesetzgebung gehören dazu eine Risikobeurteilung, technische Unterlagen, die vorgeschriebenen Prüfungen, eine Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung. Der Importeur muss überprüfen, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt und die erforderlichen Kennzeichnungen und Unterlagen vorhanden sind. Eine CE-Kennzeichnung allein ersetzt nicht die Prüfung, ob die Maschine tatsächlich den geltenden Anforderungen entspricht.

Technische Dokumentation und Betriebsanleitung

Lassen Sie sich die für die Maschine erforderlichen technischen Unterlagen, die EU-Konformitätserklärung und die Betriebsanleitung bereitstellen. Achten Sie auf die genaue Modellbezeichnung, den Hersteller, die verwendeten Normen und den vorgesehenen Verwendungszweck. Für Maschinen, die in Deutschland bereitgestellt oder verwendet werden, müssen Anleitungen und Sicherheitsinformationen den geltenden Sprach- und Rechtsanforderungen entsprechen; regelmäßig ist eine deutsche Fassung erforderlich. Sonderfälle, unvollständige Maschinen und Anlagen mit mehreren Komponenten können zusätzliche Prüfungen erfordern.

Übergang zur neuen EU-Maschinenverordnung beachten

Für Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, gelten grundsätzlich die bis dahin maßgeblichen EU-Maschinenrechtsvorschriften, insbesondere die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, soweit das Produkt in deren Anwendungsbereich fällt. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt im Wesentlichen ab dem 20. Januar 2027. Bei länger geplanten Beschaffungs- oder Markteinführungsprojekten sollte geprüft werden, welche Vorschriften zum maßgeblichen Zeitpunkt anzuwenden sind.

Lieferant und Maschine vor dem Versand prüfen

Definieren Sie im Kaufvertrag die technischen Leistungsdaten, Sicherheitseinrichtungen, Dokumentation, Installation, Schulung, Abnahme und Verantwortlichkeiten bei Mängeln. Prüfen Sie die Unterlagen vor der Zahlung oder Versendung und veranlassen Sie bei Bedarf eine unabhängige technische Prüfung. Die geltenden Vorschriften finden Sie in der Maschinenrichtlinie unter https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2006/42/oj und in der Maschinenverordnung unter https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1230/oj.

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