Produktsicherheit, CE & EU-Vorschriften

Wann ist eine REACH-Prüfung bei importierten Produkten notwendig?

Aktualisiert: 2026-10-16

Kurze Antwort

Eine REACH-Prüfung ist relevant, wenn importierte Chemikalien, Gemische oder Erzeugnisse den EU-Vorschriften zur Registrierung, Beschränkung oder Kommunikation gefährlicher Stoffe unterliegen. Die Registrierungspflicht für einen Stoff kann bei einer Einfuhrmenge von mindestens einer Tonne pro Jahr greifen, sofern keine Ausnahme gilt. Für bestimmte besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen bestehen darüber hinaus Informations- und gegebenenfalls Meldepflichten.

Was regelt die REACH-Verordnung?

REACH ist die EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie kann nicht nur reine Chemikalien betreffen, sondern auch Stoffe in Gemischen und unter bestimmten Bedingungen Stoffe in Erzeugnissen. Ziel ist es, Risiken für Menschen und Umwelt zu beherrschen. Welche Verpflichtungen entstehen, hängt unter anderem von der Rolle des Unternehmens, der Art des Produkts, den enthaltenen Stoffen, der Verwendung und der jährlich eingeführten Menge ab.

Wann kann eine Registrierung erforderlich sein?

Importeure von Stoffen als solchen oder in Gemischen müssen die Registrierungspflicht prüfen, wenn sie einen Stoff in Mengen von mindestens einer Tonne pro Kalenderjahr einführen. Die Mengen desselben Stoffes können je nach den REACH-Regeln über verschiedene Einfuhrwege und Gemische hinweg zusammenzurechnen sein. Es bestehen Ausnahmen und besondere Regelungen; deshalb bedeutet der Schwellenwert allein nicht, dass jede Einfuhr registriert werden muss oder dass unterhalb des Schwellenwerts alle anderen Pflichten entfallen.

REACH-Anforderungen für fertige Erzeugnisse

Auch bei fertigen Produkten wie Kunststoffteilen, Textilien, Kabeln, Möbeln oder elektronischen Geräten kann REACH relevant sein. Bestimmte Stoffe unterliegen Beschränkungen, die auch bei Mengen unterhalb der Registrierungsschwelle gelten können. Enthält ein Erzeugnis einen besonders besorgniserregenden Stoff von der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent nach Gewicht, können Informationspflichten entstehen. Unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen kann auch eine Meldung an die ECHA erforderlich sein.

Welche Nachweise sollten Importeure anfordern?

Bitten Sie den Lieferanten um Informationen zu den enthaltenen Stoffen, Sicherheitsdatenblätter für entsprechende Stoffe und Gemische, Materialdeklarationen sowie geeignete REACH-Konformitätsnachweise. Prüfen Sie, ob bekannte Beschränkungen oder besonders besorgniserregende Stoffe betroffen sind und ob Unterlagen die genaue Produktvariante abdecken. Ein allgemeiner Hinweis auf REACH-Konformität ersetzt keine Prüfung der tatsächlichen Zusammensetzung und der einschlägigen Pflichten.

Offizielle REACH-Informationen und Risikoprüfung

Prüfen Sie die jeweils aktuellen Anforderungen anhand der offiziellen Informationen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Wenn die Zusammensetzung unklar ist oder ein Produkt hohe regulatorische Risiken aufweist, können zusätzliche Lieferantenerklärungen, Materialanalysen oder Labortests sinnvoll sein. Die Registrierungspflichten werden unter https://echa.europa.eu/en/regulations/reach/registration erläutert; Informationen über Stoffe in Erzeugnissen finden Sie unter https://echa.europa.eu/regulations/reach/candidate-list-substances-in-articles/notification-of-substances-in-articles.

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