Produktsicherheit, CE & EU-Vorschriften

Welche Anforderungen gelten für den Import von Kosmetikprodukten in die EU?

Aktualisiert: 2026-10-16

Kurze Antwort

Vor dem Verkauf eines importierten Kosmetikprodukts in der EU müssen unter anderem eine verantwortliche Person innerhalb der EU, eine Sicherheitsbewertung und ein Produktsicherheitsbericht, eine Produktinformationsdatei und die vorgeschriebene Meldung im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) sichergestellt werden. Zusätzlich müssen Inhaltsstoffe, Kennzeichnung, Herstellung und gegebenenfalls besondere Stoffbeschränkungen den EU-Kosmetikvorschriften entsprechen.

Eine verantwortliche Person in der EU benennen

Für jedes Kosmetikprodukt, das in der EU in Verkehr gebracht wird, muss eine verantwortliche Person innerhalb der EU benannt sein. Bei Produkten aus einem Drittland wird grundsätzlich der Importeur zur verantwortlichen Person, sofern nicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine andere in der EU ansässige Person schriftlich benannt und diese Rolle ordnungsgemäß übernommen wird. Die verantwortliche Person muss sicherstellen, dass das Produkt die einschlägigen Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung erfüllt.

Sicherheitsbewertung und Produktinformationsdatei vorbereiten

Vor dem Inverkehrbringen muss eine geeignete Sicherheitsbewertung durchgeführt und ein Produktsicherheitsbericht erstellt werden. Die verantwortliche Person muss außerdem eine Produktinformationsdatei (Product Information File, PIF) verfügbar halten. Darin werden unter anderem Produktbeschreibung, Sicherheitsbewertung, Herstellungsinformationen und Nachweise für die behauptete Wirkung dokumentiert, soweit diese nach den Vorschriften erforderlich sind. Die Unterlagen müssen den konkreten Rezeptur- und Produktinformationen entsprechen und bei Bedarf den zuständigen Behörden zugänglich sein.

Inhaltsstoffe, Herstellung und verbotene Stoffe prüfen

Prüfen Sie die vollständige Rezeptur anhand der EU-Vorschriften für verbotene und beschränkte Inhaltsstoffe sowie der geltenden Anforderungen für Farbstoffe, Konservierungsstoffe, UV-Filter und gegebenenfalls Nanomaterialien. Die Herstellung muss den einschlägigen Anforderungen an gute Herstellungspraxis entsprechen. Fordern Sie vom Hersteller vollständige Rezepturinformationen, geeignete Rohstoffunterlagen, Stabilitäts- und mikrobiologische Daten sowie weitere Nachweise an, die für die Sicherheitsbewertung erforderlich sind.

Produkt im CPNP melden

Die verantwortliche Person muss das Kosmetikprodukt grundsätzlich vor dem Inverkehrbringen über das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) melden. Diese Meldung ist keine behördliche Zulassung und ersetzt weder die Sicherheitsbewertung noch die weiteren Anforderungen. Für bestimmte Kosmetikprodukte mit Nanomaterialien gelten zusätzliche Meldepflichten. Das CPNP ist ein EU-weites Meldesystem; nach einer ordnungsgemäßen Meldung ist für denselben Schritt grundsätzlich keine zusätzliche nationale Meldung nach Artikel 13 erforderlich.

Kennzeichnung und Sprache prüfen

Die Verpackung muss die nach der Kosmetikverordnung vorgeschriebenen Angaben enthalten. Dazu können Angaben zur verantwortlichen Person, Nenninhalt, Haltbarkeit oder Verwendungsdauer nach dem Öffnen, besondere Vorsichtsmaßnahmen, Chargennummer, Funktion des Produkts, Herkunftsland bei importierten Produkten und die Liste der Inhaltsstoffe gehören. Bestimmte Angaben müssen in der oder den Sprachen des Mitgliedstaats bereitgestellt werden, in dem das Produkt vermarktet wird. Für den deutschen Markt sollten die vorgeschriebenen deutschsprachigen Angaben vor dem Druck der Verpackung geprüft werden.

Unterlagen vor dem Import vollständig prüfen

Bevor Sie die Bestellung freigeben, prüfen Sie, ob eine verantwortliche Person benannt wurde, die Sicherheitsbewertung vorliegt, die Produktinformationsdatei verfügbar ist, die CPNP-Meldung vorgesehen beziehungsweise abgeschlossen ist und die Kennzeichnung den geltenden Anforderungen entspricht. Verlassen Sie sich nicht allein auf ein allgemeines Qualitätszertifikat des Herstellers. Die Europäische Kommission stellt offizielle Informationen unter https://single-market-economy.ec.europa.eu/sectors/cosmetics/cosmetic-product-notification-portal_en und https://single-market-economy.ec.europa.eu/sectors/cosmetics/cosmetic-products-specific-topics_en bereit.

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