Was ist bei der Einfuhr von Waren aus der Türkei in die EU zu beachten?
Aktualisiert: 2026-10-14
Kurze Antwort
Bei der Einfuhr aus der Türkei in die EU müssen Unternehmen die Zollunion, den Warenursprung, die Produktart und die geltenden EU-Einfuhrvorschriften berücksichtigen. Für viele Industrieerzeugnisse im Anwendungsbereich der EU-Türkei-Zollunion kann ein korrekt ausgestelltes A.TR.-Warenverkehrsdokument die erforderliche Nachweisfunktion für den zollrechtlichen Status erfüllen. Es ist jedoch kein allgemeiner Ursprungsnachweis und gilt nicht für alle Warenkategorien.
Die EU-Türkei-Zollunion verstehen
Die EU und die Türkei bilden eine Zollunion für viele Industrieerzeugnisse und bestimmte verarbeitete landwirtschaftliche Produkte. Für Waren, die unter diese Regelungen fallen und die erforderlichen Bedingungen erfüllen, kann der Warenverkehr innerhalb des Anwendungsbereichs der Zollunion zollbegünstigt sein. Die Zollunion bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Waren aus der Türkei automatisch zollfrei oder von den übrigen EU-Einfuhrvorschriften ausgenommen sind. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie bestimmte andere Waren gelten gesonderte Regelungen.
A.TR.-Warenverkehrsbescheinigung richtig einordnen
Für erfasste Waren im freien Verkehr kann eine A.TR.-Warenverkehrsbescheinigung als Nachweis für die Anwendung der Zollunionsregelungen dienen. Sie bescheinigt grundsätzlich den Status der Waren im Rahmen der Zollunion und nicht, dass die Waren ihren Ursprung in der Türkei haben. Der tatsächliche Ursprung bleibt für andere handelspolitische Maßnahmen, Ursprungsanforderungen und gegebenenfalls zusätzliche Kontrollen relevant. Prüfen Sie deshalb, ob A.TR. für Ihre Warenart und konkrete Einfuhr geeignet ist und ordnungsgemäß vorliegt.
Zolltarifnummer, Einfuhrabgaben und Produktvorschriften prüfen
Ermitteln Sie die richtige Zolltarifnummer und prüfen Sie in TARIC oder im deutschen Elektronischen Zolltarif, welche Abgaben und handelspolitischen Maßnahmen gelten. Auch bei zollbegünstigten Waren können Einfuhrumsatzsteuer, Produktkonformitätsanforderungen, Kennzeichnungspflichten, Genehmigungen oder Beschränkungen anfallen. Je nach Ware können außerdem Antidumpingmaßnahmen oder andere handelspolitische Instrumente relevant sein.
Einfuhrdokumente zusammenstellen
Zu den üblichen Unterlagen gehören die Handelsrechnung, das passende Transportdokument, die Zollanmeldung und je nach Fall eine Packliste sowie ein A.TR.-Dokument oder andere Ursprungsnachweise. Für regulierte Waren können zusätzliche Konformitätsunterlagen, Genehmigungen oder Gesundheitsbescheinigungen erforderlich sein. Achten Sie auf übereinstimmende Warenbeschreibungen, Mengen, Werte, Beteiligte und Ursprungsangaben in allen Unterlagen.
Transport und Zollabfertigung planen
Vereinbaren Sie mit dem Lieferanten einen klaren Incoterm und legen Sie fest, wer die Ausfuhrformalitäten in der Türkei, den Transport, die Einfuhranmeldung in der EU und die Zahlung der Abgaben übernimmt. Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen über die erforderliche EORI-Nummer verfügt oder ein geeigneter Zollvertreter eingesetzt wird. Prüfen Sie die Unterlagen vor dem Versand, um Verzögerungen wegen fehlender Bescheinigungen oder unzutreffender Zollangaben zu vermeiden.
Offizielle Informationen zur konkreten Ware nutzen
Die Behandlung hängt vom Produkt, seiner Zolltarifnummer und den anwendbaren Regelungen ab. Nutzen Sie den EU-Handelsassistenten Access2Markets, um die Bedingungen für das konkrete Produkt und den Einfuhrmarkt zu prüfen. Ergänzend stehen der EU-Zolltarif TARIC und die deutschen Zollinformationen zur Verfügung. Quellen: https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/home, https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4_en und https://www.zoll.de/.