Produktsicherheit, CE & EU-Vorschriften

Was ist eine EU-Konformitätserklärung und wer muss sie ausstellen?

Aktualisiert: 2026-10-14

Kurze Antwort

Die EU-Konformitätserklärung ist ein rechtliches Dokument, mit dem der Hersteller erklärt, dass ein Produkt die für es geltenden EU-Anforderungen erfüllt. Sie wird grundsätzlich vom Hersteller oder gegebenenfalls von seinem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet. Wird ein Produkt unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke hergestellt oder herstellen gelassen, kann das betreffende Unternehmen selbst als Hersteller gelten.

Was ist eine EU-Konformitätserklärung?

Die EU-Konformitätserklärung, häufig als DoC bezeichnet, ist eine formelle Erklärung, dass ein Produkt die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften erfüllt. Sie gehört bei den entsprechenden Produktgruppen zu den vorgeschriebenen Konformitätsunterlagen und bildet eine Grundlage für die rechtmäßige Anbringung der CE-Kennzeichnung. Mit der Unterzeichnung übernimmt der Aussteller die Verantwortung für die erklärte Konformität im Rahmen der geltenden Vorschriften.

Wer stellt die Erklärung aus?

Grundsätzlich ist der Hersteller für die Ausstellung und Unterzeichnung der EU-Konformitätserklärung verantwortlich, unabhängig davon, ob er innerhalb oder außerhalb der EU ansässig ist. Ein bevollmächtigter Vertreter kann bestimmte Aufgaben übernehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen und die Vollmacht dies zulassen. Ein Importeur wird unter anderem dann wie ein Hersteller behandelt, wenn er ein Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder es in einer Weise verändert, die die Konformität beeinflusst.

Welche Angaben muss die Erklärung enthalten?

Die erforderlichen Angaben hängen von den einschlägigen Produktvorschriften ab. Typischerweise gehören dazu Herstellername und Geschäftsadresse, eine eindeutige Produktidentifikation, gegebenenfalls Angaben zu einer notifizierten Stelle, die anwendbaren EU-Rechtsvorschriften, herangezogene harmonisierte Normen, eine Erklärung über die übernommene Verantwortung sowie Name, Unterschrift und Ausstellungsdatum. Die Erklärung muss dem zutreffenden Produktmodell und den tatsächlich angewendeten Konformitätsverfahren entsprechen.

Welche Bedeutung hat die Erklärung für Importeure?

Importeure müssen prüfen, ob die erforderliche Konformitätsbewertung durchgeführt wurde und die notwendigen Unterlagen verfügbar sind. Dazu gehört bei den entsprechenden Produkten die EU-Konformitätserklärung. Ein selbst erstelltes Dokument ohne ausreichende technische Grundlage ist kein verlässlicher Konformitätsnachweis. Die Erklärung muss außerdem in der Sprache vorliegen, die nach den einschlägigen Produktvorschriften und den Anforderungen des Verkaufslandes verlangt wird. Weitere Informationen finden Sie unter https://europa.eu/youreurope/business/product-rules-compliance/general-product-compliance/signing-declaration-conformity/index_en.htm.

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