Import & Einfuhrbestimmungen

Wie berechnet man die gesamten Importkosten einschließlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?

Aktualisiert: 2026-10-14

Kurze Antwort

Die gesamten Importkosten ergeben sich aus dem Warenpreis, Transport- und Versicherungskosten, Zollabgaben, Einfuhrumsatzsteuer, Zollabfertigungsgebühren und weiteren Kosten bis zum endgültigen Bestimmungsort. Der Zollsatz hängt unter anderem von der Zolltarifnummer, dem Ursprung und dem Zollwert ab. Für eine realistische Kalkulation sollten Sie alle Kosten auf die tatsächlich nutzbare oder verkaufsfähige Warenmenge verteilen.

Welche Kosten gehören zur Einfuhr?

Berücksichtigen Sie den vereinbarten Warenpreis sowie die Kosten für Verpackung, Transport im Exportland, internationale Fracht, Versicherung und gegebenenfalls weitere Kosten, die für die Ermittlung des Zollwerts hinzugerechnet werden müssen. Hinzu kommen Zollabgaben, mögliche Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer, Zollagentengebühren, Hafen- oder Terminalkosten, Lagerung und Inlandstransport. Je nach Produkt können auch Prüfungen, Zertifikate, Genehmigungen oder besondere Handhabungskosten anfallen.

Zollwert und Zollabgaben ermitteln

Der Zollwert wird grundsätzlich nach den geltenden Zollbewertungsvorschriften bestimmt; häufig ist der Transaktionswert maßgeblich, gegebenenfalls angepasst um gesetzlich vorgeschriebene Kosten. Der Zollsatz richtet sich nach der zutreffenden Zolltarifnummer, dem Ursprung und den anwendbaren handelspolitischen Maßnahmen. Prüfen Sie auch, ob ein Präferenzabkommen, ein Zollkontingent, ein Antidumpingzoll oder eine andere Sondermaßnahme greift. Verwenden Sie dafür den deutschen Elektronischen Zolltarif unter https://auskunft.ezt-online.de/ und die EU-Datenbank TARIC unter https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/.

Einfuhrumsatzsteuer berechnen

Die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer beruht grundsätzlich auf dem Zollwert zuzüglich der einzubeziehenden Zölle, sonstigen Einfuhrabgaben und relevanten Nebenkosten, insbesondere Transportkosten bis zum ersten Bestimmungsort im Inland, soweit sie nach den geltenden Regeln zu berücksichtigen sind. In Deutschland beträgt der reguläre Umsatzsteuersatz 19 Prozent; für bestimmte gesetzlich begünstigte Waren gilt ein ermäßigter Satz von 7 Prozent. Welche Bemessungsgrundlage und welcher Satz gelten, muss für die konkrete Ware geprüft werden.

Die gesamte Einfuhrkalkulation erstellen

Erstellen Sie eine Übersicht mit Warenwert, Fracht, Versicherung, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Abfertigung, Terminalgebühren, Lagerung und Zustellung. Trennen Sie einmalige Kosten von Kosten pro Stück. Wenn die Einfuhrumsatzsteuer für Ihr Unternehmen als Vorsteuer abzugsfähig ist, kann sie zwar zunächst einen Liquiditätsbedarf verursachen, ist aber unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht unbedingt ein endgültiger Kostenbestandteil. Prüfen Sie dies mit Ihrer Steuerberatung.

Lieferantenangebote vergleichbar machen

Vergleichen Sie Lieferanten nur dann direkt, wenn Produktqualität, Menge, Währung und Lieferbedingungen übereinstimmen. Ein Preis mit Incoterm CIF umfasst andere Kosten als ein Angebot auf Basis EXW. Bitten Sie Ihren Spediteur um eine aktuelle Kostenaufstellung und lassen Sie den Zollsatz anhand der konkreten Ware prüfen. Grundlagen zur Einfuhrumsatzsteuer finden Sie beim Bundesfinanzministerium unter https://www.bundesfinanzministerium.de/ und Informationen zur Zollbewertung bei der WTO unter https://www.wto.org/english/tratop_e/cusval_e/cusval_e.htm.

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