Wie läuft die Zollabfertigung einer gewerblichen Einfuhr ab?
Aktualisiert: 2026-10-14
Kurze Antwort
Bei einer gewerblichen Einfuhr werden die Waren bei der Zollstelle gestellt und die erforderlichen Daten in einer Zollanmeldung übermittelt. Die Zollbehörde prüft die Angaben und kann Dokumente anfordern oder eine Warenbeschau durchführen. Nach Zahlung der fälligen Abgaben und Erfüllung der erforderlichen Einfuhrbedingungen wird die Ware zum freien Verkehr überlassen. In Deutschland erfolgt die elektronische Zollanmeldung im Regelfall über ATLAS.
Einfuhr vor der Ankunft vorbereiten
Vor dem Eintreffen der Ware sollten der Zolltarifcode, die Handelsrechnung, das Transportdokument, gegebenenfalls die Packliste und alle erforderlichen Genehmigungen bereitstehen. Prüfen Sie, ob der Importeur eine EORI-Nummer benötigt, und legen Sie fest, ob das Unternehmen die Anmeldung selbst oder über einen Zollvertreter abgibt. Eine sorgfältige Vorbereitung hilft, Fehler in Warenbeschreibung, Zollwert, Ursprung und Verfahrensangaben zu vermeiden.
Zollanmeldung elektronisch übermitteln
Bei gewerblichen Einfuhren wird die Zollanmeldung in Deutschland grundsätzlich elektronisch über das IT-Verfahren ATLAS übermittelt, soweit keine zugelassene Ausnahme gilt. Die Anmeldung enthält Angaben zu Waren, Zolltarifnummer, Wert, Menge, Ursprung, Beteiligten und beantragtem Zollverfahren. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können Rückfragen, Korrekturen oder Verzögerungen verursachen.
Dokumentenprüfung und mögliche Warenbeschau
Die Zollbehörden prüfen die Anmeldung anhand der eingereichten Daten und einer risikobasierten Auswahl. Sie können ergänzende Nachweise verlangen oder eine Dokumentenprüfung beziehungsweise physische Kontrolle der Ware durchführen. Bei Lebensmitteln, Pflanzen, tierischen Erzeugnissen, Maschinen und anderen regulierten Waren können weitere Behörden oder besondere Kontrollen beteiligt sein. Stellen Sie angeforderte Informationen vollständig und fristgerecht bereit.
Einfuhrabgaben zahlen und Freigabe erhalten
Je nach Ware fallen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern oder handelspolitische Zusatzabgaben an. Vor der Freigabe müssen außerdem alle erforderlichen Einfuhrgenehmigungen und Bescheinigungen vorliegen. Sobald die maßgeblichen Formalitäten erfüllt sind, kann die Ware zum freien Verkehr überlassen werden. Weitere Transport- und Lagerkosten können bis zur endgültigen Zustellung entstehen.
Nach der Zollabfertigung Unterlagen aufbewahren
Bewahren Sie die Zollanmeldung, Abgabenbescheide, Rechnungen, Ursprungsnachweise und sonstigen Einfuhrunterlagen entsprechend den geltenden Aufbewahrungspflichten auf. Prüfen Sie die Angaben nach der Freigabe und klären Sie festgestellte Abweichungen umgehend mit Ihrem Zollvertreter oder der zuständigen Stelle. Informationen zum Verfahren und zur elektronischen Zollanmeldung finden Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollanmeldung/Formen_der_Zollanmeldung/formen_der_zollanmeldung.html und https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/atlas_node.html.